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Sie haben an Ihre Zugmaschine Zwillingsreifen montiert. Was müssen Sie beachten?
Wenn die Reifen seitlich mehr als 40 cm über die Beleuchtung hinausragen, müssen bei Dunkelheit außen zusätzliche Leuchten angebracht werden
Wird die Zugmaschine durch die Zwillingsreifen breiter als 2,75 m, muss die Überbreite durch Warntafeln kenntlich gemacht werden
Auch mit Zwillingsreifen darf die Zugmaschine nicht breiter als 2,55 m sein
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Deine Antwort hat teilweise die richtigen Aspekte abgedeckt. Die Punkte 1 und 2 sind korrekt und wichtig:
1. Wenn die Reifen seitlich mehr als 40 cm über die Beleuchtung hinausragen, sind zusätzliche Leuchten erforderlich, um die Sichtbarkeit und Sicherheit bei Dunkelheit zu gewährleisten. Dies ist in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt.
2. Wenn die Zugmaschine durch die Zwillingsreifen breiter als 2,75 m wird, müssen Warntafeln angebracht werden, um andere Verkehrsteilnehmer auf die Überbreite aufmerksam zu machen. Dies ist ebenfalls eine Vorschrift zur Verkehrssicherheit.
Der Punkt 3, dass die Zugmaschine mit Zwillingsreifen nicht breiter als 2,55 m sein darf, ist nicht korrekt. Es ist zulässig, dass die Zugmaschine breiter als 2,55 m ist, solange die Überbreite entsprechend gekennzeichnet wird.
Die Kombination aus den Punkten 1 und 2 ist also entscheidend, um die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu beachten, wenn Zwillingsreifen verwendet werden.
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